Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV)
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
Überblick
Ab 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
in Kraft.
Nachfolgend ist das Wichtigste im Zusammenhang mit dem
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
zusammengefasst:
Der Fähigkeitsausweis
- Wer braucht den Fähigkeitsausweis?
- Welches sind die Ausnahmen?
- Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?
- Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?
- Prüfungen für den Fähigkeitsausweis?
- Wie erfüllt man die Weiterbildungspflicht?
- Was ist der Sinn und Zweck dieser Neuerungen?
- Wo erhält man weitere Auskünfte?
Der Fähigkeitsausweis
Der Fähigkeitsausweis – auch «Ausweis 95» - oder
Fahrerqualifizierungsnachweis genannt – wird als separate
Karte in Ergänzung zum Führerausweis ausgestellt.
Er kann ab September 2009 bestellt werden.
Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Um
erneut einen Fähigkeitsausweis zu erhalten, müssen 5
Weiterbildungstage nachgewiesen werden.
Wer braucht den
Fähigkeitsausweis?
Zusätzlich zum Führerausweis benötigen
- Bus- und Carfahrer/innen (Kategorie D/D1) den Fähigkeitsausweis
für den Personentransport.
- Lastwagenfahrer/innen (Kategorie C/C1) den Fähigkeitsausweis
für den Gütertransport.
Welches sind die
Ausnahmen?
Keinen Fähigkeitsausweis braucht es:
- für private Fahrten
- für Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45
km/h
- für Militär, Polizei, Feuerwehr, Zollverwaltung,
Zivilschutz
- für Probe- oder Überführungsfahrten
- in Notfällen oder für Rettungsmassnahmen
- für Lern-, Übungs- oder Prüfungsfahrten
- zum Transport von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung,
sofern das Führen des Fahrzeugs im Durchschnitt einer Woche
höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt
- im werkinternen Verkehr
Ab wann braucht es den
Fähigkeitsausweis?
Auf Grund der Kategorie des Führerausweises sowie des Datums der
Führerprüfung oder des Gesuches für einen Lernfahrausweis ergibt
sich der Zeitpunkt, ab wann es den Fähigkeitsausweis braucht:
Kategorie D/D1
| |
Fähigkeitsausweis
erforderlich |
| Führerprüfung vor dem 01.09.2008 |
ab 01.09.2013 |
| Führerprüfung zwischen 01.09.2008 – 31.08.2009 |
ab 01.09.2009 (vorher: Nationale Bescheinigung) |
| Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach
dem 01.09.2009 |
nach bestandener Führerprüfung |
| Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 |
nach bestandener CZV Prüfung |
Kategorie C/C1
| |
Fähigkeitsausweis
erforderlich |
| Führerprüfung vor dem 01.09.2008 |
ab 01.09.2013 |
| Lernfahrausweisgesuch vor dem 01.09.2009 und Führerprüfung nach
dem 01.09.2009 |
nach bestandener Führerprüfung |
| Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 |
nach bestandener CZV Prüfung |
Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?
Der Fähigkeitsausweis wird nur ausgestellt, wenn man einen
Führerausweis der entsprechenden Kategorie im Kreditkartenformat
besitzt. Informationen, wo und wie der Fähigkeitsausweis bestellt
werden kann, findet man im Internet auf der Seite cambus.ch.
- der Fähigkeitsausweis ist für die Kategorien D/D1 erforderlich
ab 2013 und für die Kategorien C/C1 ab 2014
- wer den Fähigkeitsausweis bereits vorher möchte (für
Auslandfahrten sehr zu empfehlen), erhält diesen ohne Nachweis der
Weiterbildung mit Gültigkeit bis 2013 oder 2014
- können bereits fünf Tage Weiterbildung nachgewiesen werden,
erhält man den Fähigkeitsausweis mit Gültigkeit bis 2018 oder
2019
Prüfungen für den
Fähigkeitsausweis
Neben der bisherigen schriftlichen Zusatztheorieprüfung (VZV)
über Strassenverkehrsvorschriften, Fahrzeugtechnik und
Betriebssicherheit sowie der Prüfungsfahrt müssen für den
Fähigkeitsausweis (CZV) folgende Prüfungen bestanden werden:
A) schriftliche Theorieprüfung CZV im
Strassenverkehrsamt
- am Computer
- beantworten von 40 Fragen mit je 3 Antworten (später ev. 5
Antworten)
- 1 Antwort richtig
- maximal 4 Fehler
- Dauer maximal 90 Minuten
B) mündliche Theorieprüfung CZV + allgemeiner Teil
Praxis CZV
sie können zur Erleichterung der Organisation als kombinierte
Prüfung an einem regionalen Prüfungsstützpunkt abgelegt
werden
mündliche Theorieprüfung CZV (Total max. 90
Minuten)
- 3 Prüfungsgespräche zu 3 unterschiedlichen konkreten
Situationen/Themen aus der Praxis
- je 10 Minuten Vorbereitungszeit
- dabei sind weder eigene Unterlagen noch fremde Hilfe
erlaubt
- 1 Prüfungsgespräch dauert 15 Minuten
- es wird von 2 Prüfungsexperten beurteilt
- die Beurteilung basiert auf einem standardisierten Gesprächs-
und Bewertungsrasters
- das Gesamtergebnis der 3 Gespräche entscheidet über das
Bestehen
Allgemeiner Teil Praxis CZV
- eine praktische Aufgabe zu unterschiedlichen konkreten
Situationen / Themen aus der Praxis
- die Prüfung dauert 30Minuten inkl. Vorbereitungszeit
- selbständiges lösen der Prüfungsaufgabe
- die einzelnen Arbeitsschritte sind zu begründen / erklären
- es dürfen keine eigenen Hilfsmittel verwendet werden
- 1 Prüfungsexperte beobachtet und beurteilt mit Hilfe des
standardisierten Bewertungsrasters
- diese Prüfung muss unabhängig von der mündlichen Prüfung
separat bestanden werden
Prüfungsthemen für den
Fähigkeitsausweis
Die CZV Prüfungen beinhalten Fragen / Aufgaben zu Themen
wie:
- Lenken des Fahrzeugs und zum Fahrverhalten
- Transport von Personen und Gütern
- über die Verantwortung der Fahrer/innen sowie über das
Verhalten in ausserordentlichen Situationen
Kurse für die Prüfungsvorbereitung werden von uns ab
Februar 2010 angeboten
Wie erfüllt man die
Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungspflicht kann über 5 Jahre
verteilt in Tageskursen zu sieben Stunden oder in
einem Wochenkurs erfüllt werden.
- die Weiterbildungskurse müssen bei einer in der Schweiz
anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden
- eine Liste der Weiterbildungsstätten und der Kursangebote ist
im Internet auf cambus.ch zu finden. Ab Januar 2010 auch
unter: http://www.fahrschule-rik.ch/
- für jeden Kurstag wird eine offizielle asa
Kursbestätigung ausgestellt
- die Kursbesuche werden zentral registriert über ‚SARI‘
Weiterbildungspflicht nicht
erfüllt?
- nach Ablauf des Fähigkeitsausweises dürfen mit Ausnahme von
Fahrten gemäss "Ausnahmen" keine Güter- resp. Personentransporte
mehr gemacht werden
- sobald 5 Tage Weiterbildung innerhalb der letzten 5 Jahre
vorgewiesen werden, kann (wieder) ein neuer Fähigkeitsausweis
beantragt werden
Was ist der Sinn und Zweck
dieser Neuerungen?
Die Neuerungen für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
werden in den meisten Ländern Europas eingeführt. In der Schweiz
gelten die gleichen Anforderungen wie in den Staaten der
Europäischen Union. Damit sollen folgende Ziele erreicht
werden:
- eine Verbesserung der Verkehrssicherheit
- eine Aufwertung des Chauffeurberufs dank zusätzlicher Aus- und
Weiterbildungen
- eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des
Fahrzeuges
Wo
erhält man weitere Auskünfte?
- umfassende Informationen rund um die
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) sind im Internet auf cambus.ch zu finden
- weitere Auskünfte erteilen Fahrschulen, Organisationen der
Arbeitswelt (ASTAG, Les Routiers Suisses, VöV) und die
kantonalen Strassenverkehrsämter