Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11
kW
A besch
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25
kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von
nicht mehr als 0,16 kW/kg
A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW
und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als
0,16 kW/kg
B1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von
nicht mehr als 550 kg
B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht
Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser
Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr
als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg,
sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des
Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
C1
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg;
mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit
einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt
werden
C
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen
dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von
nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
D1
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht
mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen
dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von
nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden
D
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen
ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf
ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg
mitgeführt werden
BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und
einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B
fallen
CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und
einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und
einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
C1E
D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie
D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des
Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und
der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird
F
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer
Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der
Ausnahmefahrzeuge
M
Motorfahrräder
BPT
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien
B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie
F
Für weitere Einzelheiten zu der entsprechenden Kategorie
(Voraussetzungen zum Führerausweis, Prüfungsfahrzeug, Gültigkeit
Lernfahrausweis) klicken Sie auf das Symbol der gewünschten
Kategorie.