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Neue Regelung für Lastwagen- und Car-Führerinnen/-Führer unter

www.cambus.ch

tritt am 1. September 2009 in Kraft.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen gelten für alle, die das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis nach dem 1.09.09 einreichen.

 

 

Kurzfassung:

Die Weiterbildung wird für berufsmässige Fahrer obligatorisch.

Das heisst bis zum 30.08.2014 müssen 5 Weiterbildungskurse a. 7 Lektionen besucht werden.

Erfüllt man dies nicht, dürfen nur noch private oder Überführungsfahrten gemacht werden.

Nach Verlust der Bewilligung zum gewerbsmässigen Waren- oder Personentransport, kann durch Abschluss der Berufsprüfung die Bewilligung wieder erlangt werden.