Neue Regelung für Lastwagen- und
Car-Führerinnen/-Führer unter
www.cambus.ch
tritt am 1. September 2009 in
Kraft.
Die neuen Prüfungsanforderungen gelten
für alle, die das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis nach dem
1.09.09 einreichen.
Kurzfassung:
Die Weiterbildung wird für berufsmässige
Fahrer obligatorisch.
Das heisst bis zum 30.08.2014 müssen 5
Weiterbildungskurse a. 7 Lektionen besucht werden.
Erfüllt man dies nicht, dürfen nur noch
private oder Überführungsfahrten gemacht werden.
Nach Verlust der Bewilligung zum
gewerbsmässigen Waren- oder Personentransport, kann durch Abschluss
der Berufsprüfung die Bewilligung wieder erlangt
werden.